Möglichkeiten
Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Astigmatismus
Jeder Brillenträger spielt früher oder später einmal mit dem Gedanken, seine Fehlsichtigkeit mittels einer Augenlaserbehandlung beheben zu lassen. Ausschlag für diese Überlegung sind oft die horrenden Kosten von Brillen und Kontaktlinsen, zu denen die gesetzliche Krankenkasse in den meisten Fällen nichts beiträgt. Aber auch private Krankenkassen übernehmen nicht immer die Kosten für eine benötigte Sehhilfe. Bei ihnen kommt es auf den Tarif an den der Versicherte gewählt hat.
Vor allem mit Menschen die eine sehr schlechte Sehleistung haben lohnt sich die Behandlung der Fehlsichtigkeit durch Femto Lasik. Diese kann eine einfache Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit genauso gut behandeln wie einen Astigmatismus. Die Hornhautverkrümmung wird dabei sehr sanft mit dem Laser abgetragen werden. Eine Hornhautverkrümmung verhindert das Licht ideal an der Netzhaut gebündelt werden kann und behindert so das Sehvermögen. Mit dieser einfachen Behandlung läßt sich die Sehleistung einzelner Patienten enorm verbessern. Würde eine Hornhautverkrümmung bei einer Augenlaserbehandlung ausser acht gelassen werden, so könnte der Patient zwar auf Brille und Kontaktlinsen verzichten. Wäre aber in der Sehleistung vor allem bei Dämmer- und Blendlicht in der Sehleistung beeinträchtigt.
Bei nahezu allen Patienten, die ihre Fehlsichtigkeit mittels einer Laserbehandlung beheben lassen, wird die ursprüngliche Sehkraft zu 100% wiederhergestellt. Das heißt, dass der Patient unmittelbar nach dem Eingriff ohne Hilfsmittel scharf sehen kann. In einzelnen Fällen gelingt dies jedoch nicht, das ist vor allem der Fall, wenn die Fehlsichtigkeit sehr groß war, also 4 Dioptrien und mehr. Jedoch kann sich das gewünschte Ergebnis noch bis zu 10 Tage nach dem Eingriff einstellen. Wenn nicht, wird die Fehlsichtigkeit jedoch erheblich reduziert.